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Die Schweiz setzt Inhaberaktien aus
16 October 2019

Zwei Wochen später hat die EU die Schweiz von der grauen Liste der „Länder mit steuerlichen Praktiken“ gestrichen und auf die Weiße Liste der konformen Gerichtsbarkeiten gesetzt.
Drei Jahre Fortschritt
Die Schweiz kündigte erstmals im Juli 2016 die Abschaffung der Inhaberaktien an. Dies folgte auf die Veröffentlichung eines Peer-Review-Berichts der Phase 2 des OECD Global Tax Transparency Forum, der in diesem Monat veröffentlicht wurde. Der Bericht listete mehrere Empfehlungen für die Schweiz auf.Eine der wichtigsten Empfehlungen war, dass im Land registrierte Unternehmen den Steuerbehörden wirtschaftliche Eigentümer zur vollständigen Steuerbuchhaltung und Transparenz melden sollten, um das Potenzial für Geldwäsche zu bekämpfen. Inhaberaktien waren das Haupthindernis in der Schweiz, was eine solche Berichterstattung nahezu unmöglich machte.
Darüber hinaus heißt es in dem Bericht, dass das Land eine für 2018 geplante Nachprüfung nicht bestehen würde, wenn diese Empfehlungen nicht umgesetzt würden.
Ein Gesetzentwurf vom Januar 2018
Der Bundesrat der Schweiz hat im Januar 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der alle Empfehlungen des OECD-Berichts abdeckt. Dies beinhaltete obligatorische Maßnahmen zur Umwandlung aller Inhaberaktien in Namensaktien. Es gab jedoch Widerstand gegen die Gesetzesvorlage. Kritiker gaben an, dass die beabsichtigten Maßnahmen die Anforderungen des OECD-Berichts übertrafen. Es wurde festgestellt, dass die Änderungen 60.000 Unternehmen in der Schweiz, deren Gläubiger und Aktionäre betreffen würden.Im November wurde die Opposition überwunden und das Land ergriff Maßnahmen, um die Inhaberaktien für nicht börsennotierte Unternehmen endgültig abzuschaffen. Das Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet und trat im Juni dieses Jahres als Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft.
Was passiert mit bestehenden Inhaberaktien?
Derzeit bestehende Inhaberanteile an nicht börsennotierten Unternehmen werden ab dem 1. November ungültig. Sie können jedoch als zwischengeschaltete Wertpapiere umstrukturiert werden. Börsennotierte Unternehmen können diese weiterhin ausstellen.Personen, die solche Inhaberaktien halten und die neuen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, müssen die Situation dem Emittenten melden. Sie haben dafür 18 Monate Zeit, damit die Umstellung bis zum 1. Mai 2021 erfolgen kann. Das Gesetz enthält weitere Bestimmungen für Verfahren zur Identifizierung von Aktionären, die nicht fristgerecht Bericht erstatten.
Aktien von nicht eingetragenen Aktionären werden am 1. November 2024, dem fünften Jahrestag des Gesetzes, einfach ungültig.
Das Schweizer Gesetz schreibt auch vor, dass juristische Personen mit Sitz außerhalb der Gerichtsbarkeit, bei denen die Verwaltung jedoch effektiv in der Schweiz stattfindet, in ihren Schweizer Büros ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer führen müssen.
Folgen der Nichteinhaltung
Jedes Unternehmen, das wirtschaftliche Eigentümer nicht angemessen meldet, wird mit Geldstrafen belegt. Bußgelder werden auch gegen Unternehmen erhoben, die ein Aktienregister und eine Liste dieser wirtschaftlichen Eigentümer nicht angemessen führen.Jeder Gläubiger, Aktionär oder Handelsregister kann ein Verfahren gegen diejenigen einleiten, die keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen führen. Ein Gericht kann eine Frist dafür durchsetzen oder die Auflösung des Unternehmens anordnen. Weitere strafrechtliche Sanktionen können ebenfalls verhängt werden.
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