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Malta Firma
Gut zu wissen
Malta hat wichtige und deutliche Maßnahmen ergriffen, um das Land im Bereich der grenzübergreifenden Fondverwaltung als Global Player zu etablieren. Im Wettbewerb mit Ländern wie Irland und Luxemburg verfügt Malta über eine einzigartige Kombination aus mehrsprachigen Arbeitskräften und einem starken Rechtssystem. Als Regulierungskraft wirkt die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde mit ihrer starke Mentalität in Richtung erfolgreicher Geschäftsentwicklung. So konnten attraktive Branchen wie die Spieleindustrie, die Schiff- und Luftfahrtregistrierung, Banklizenzen zur Ausgabe von Kreditkarten und auch die Fondverwaltung erfolgreich ins Land geholt werden.
Grundeigenschaften
Unternehmensform
International Business Company (IBC)
Geltende Rechtsvorschriften
Malta-Gesellschaften werden durch den Malta Companies Act 1995 reguliert. Das maltesische Unternehmensregister und die Finanzaufsichtsbehörde von Malta sind die zuständigen Behörden.
Öffentlich zugängliche Informationen die Geschäftsleitung betreffend
Die Namen der Gesellschaften erscheinen im öffentlichen Register. Es können nominierte Direktoren angegeben werden, um zu vermeiden, dass der Name des Kunden erscheint.
Vertraulichkeit
Malta bietet ein hohes Maß an Anonymität und Schutz der Privatsphäre
Buchführungspflicht
Geschäftsberichte und Steuererklärungen müssen jedes Jahr eingereicht werden.
Besteuerung
Der effektive Körperschaftsteuersatz beträgt 5 %. Während der reguläre Körperschaftsteuersatz 35 % beträgt, würden einem ausländischen Aktionär 80 % dieses Betrages erstattet. Das Ergebnis ist ein äußerst attraktiver endgültiger Satz von 5 %.
Gesetzgebung
Moderne Offshore-Gesetzgebung.
Standard-Währung
EUR
Gründungsdauer
Das Verfahren zur Registrierung auf Malta ist schnell und effizient: Gründung dauert 1 Woche.
Stabilität
Gut etablierte Gerichtsbarkeit mit einem ausgezeichneten Ruf.
Kommunikation
Effiziente Kommunikationsmittel.
Zeitzone
Günstige Zeitzone: GMT +1.
Sekretär erforderlich
Ja
Stammkapitalpflicht
Ja. Kapitaleinzahlung von 20 % von EUR 1.200 erforderlich. Quasi eine Einzahlung von EUR 240 auf ein CIF-Konto.
Erneuerungsdatum
Jubiläumsdatum des Unternehmens / Jedes Jahr
Grundlage des Rechtssystems
Unterliegt bürgerlichem Recht.
Mindestanzahl von Geschäftsführern / Aktionären
Mindestens ein Direktor und ein Aktionär.
Inhaberaktien gestattet
Inhaberaktien sind nicht erlaubt.
Benötigte Dokumente
für die Gründung der Firma
Eine beglaubigte Kopie 
Gesellschaften auf Malta sind besonders geeignet für:

Malta Company Formation
* Vorbehaltlich der Einschränkungen der sorgfältigen Risikoprüfung.
** Für jede mit dem Unternehmen verbundene Person müssen die relevanten Dokumente eingereicht werden.
Haftungsausschluss: Nichts auf dieser Webseite gilt als vertragliche Verpflichtung oder als Gewährleistung. Die Dienstleistungsbedingungen unterliegen den geltenden Geschäftsbedingungen.
** Für jede mit dem Unternehmen verbundene Person müssen die relevanten Dokumente eingereicht werden.
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